Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nutzungsbedingungen und Vertragsbedingungen für unsere Dienstleistungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen spark-port.com (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Architektur- und Planungsleistungen. Sie gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung oder durch konkludentes Handeln zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
2.1 Angebot und Annahme
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht anders angegeben. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
2.2 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und den diesem Vertrag beigefügten Anlagen. Zusätzliche Leistungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erbracht.
3. Leistungen des Auftragnehmers
3.1 Planungsleistungen
Die Planungsleistungen richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils gültigen Fassung, soweit nicht anders vereinbart. Die Leistungsphasen werden entsprechend § 34 HOAI erbracht.
3.2 Termine und Fristen
Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers voraus.
3.3 Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungen und Ergänzungen des ursprünglichen Auftrags bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Zusatzleistungen werden nach dem vereinbarten Stundensatz oder nach Aufwand abgerechnet.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Informationspflicht
Der Auftraggeber hat alle für die Auftragsausführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere Planungsgrundlagen, behördliche Auflagen und technische Daten.
4.2 Entscheidungen
Der Auftraggeber hat notwendige Entscheidungen rechtzeitig zu treffen und dem Auftragnehmer mitzuteilen. Verzögert sich die Leistungserbringung durch verspätete Entscheidungen, können die entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
5. Vergütung und Zahlung
5.1 Honorar
Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt die HOAI. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
5.3 Aufrechnung
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
6. Gewährleistung
6.1 Mängelhaftung
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung.
6.2 Nacherfüllung
Im Falle berechtigter Mängelrügen wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder die Leistung neu erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
7. Haftung
7.1 Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Auftragnehmers ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur bis zur Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens.
7.2 Haftungsausschluss
Ausgeschlossen ist die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
8.1 Urheberrecht
Alle vom Auftragnehmer erstellten Pläne, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen bleiben dessen geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht vervielfältigt, verbreitet oder Dritten zugänglich gemacht werden.
8.2 Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält das Recht zur Nutzung der Planungsunterlagen für den vereinbarten Zweck. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
10. Kündigung
10.1 Ordentliche Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
10.2 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblicher Verletzung von Vertragspflichten.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Kontakt
spark-port.com
Alexanderplatz 1
10178 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 12345678
E-Mail: [email protected]
Stand: Juli 2025